Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stefan Schnieder IT – IT-Lösungen

Vorbemerkung:

Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten die in Ziffer 12 dieser Bestimmungen bezeichneten Abweichungen vom Text der Ziffern 1 bis 11 sowie der Vorbemerkung.

Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
(Siehe auch Ziffer 12.A)

1. Bestellung und Auftragsannahme

(1) Sämtliche Bestellungen, die dem Lieferanten vom Käufer unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.

(2) Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

2. Lieferzeit – und Leistungszeit

Die von uns genannten Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Versand

(1) Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz des Lieferanten auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht dem Lieferanten die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Lieferanten auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

(2) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.

(3) Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist vom Lieferanten schriftlich übernommen worden.

4. Haftung für Mängel

(Siehe auch Ziffer 12.B)

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung im Hinblick auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese Mängel dem Lieferanten unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Ablieferung schriftlich mitzuteilen.

Offensichtliche Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden vom Lieferanten nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

(2) Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Käufer dem Lieferanten gegenüber unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Lieferanten kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Lieferanten erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.

(4) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfüllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist dem Lieferanten eine Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.

(5) Das Vorliegen eines Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:

(6) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen.

Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Lieferant nach eigenem Ermessen.

(7) Darüber hinaus hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise und innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(8) Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

(9) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Sachen zwei Jahre, für gebrauchte Sachen ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat nach Ablauf von sechs Monaten seit Auslieferung zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

5. Haftung für Pflichtverletzung des Lieferanten im Übrigen

(Siehe auch Ziffer 12.C)

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen über die Gewährleistung, sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des Lieferanten Folgendes:

(1) Der Käufer hat dem Lieferanten zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf.

Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

(2) Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Lieferanten geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

(3) Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

6. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

Der Lieferant übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.

7. Preise

Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des Lieferanten in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

8. Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Rechnungen des Lieferanten sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 7,5 % auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. (Siehe auch Ziffer 12. D)

(3) Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden vom Lieferanten unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Der Lieferant übernimmt keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.

(4) Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Käufer fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Das selbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

(5) Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

(6) Sämtliche Forderungen des Lieferanten gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen den Lieferanten zum Rücktritt berechtigen.

9. Eigentumsvorbehalt

(Siehe auch Ziffer 12. E)

(1) Jede vom Lieferanten gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den Käufer ist keinesfalls gestattet.

(2) Sollte der Käufer eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus seiner etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die Lieferanten ab. Der Käufer ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzubeziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Käufer bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an den Lieferanten zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

(3) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist der Lieferant sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

(4) Die Geltendmachung der Rechte des Lieferanten aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferanten gegen den Käufer angerechnet.

10. a) Rücktrittsrecht des Lieferanten

Der Lieferant ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

(1) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehende Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotests, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Lieferant und Käufer handelt.

(2) Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.

(3) Wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Lieferant sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

10. b) Schutz- oder Urheberrechte

Der Käufer wird von uns unverzüglich und schriftlich unterrichtet, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt geschützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzug des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten.

Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen und dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff. 6.4 entsprechend.

Soweit Programme Lieferbestandteile sind, erwirbt der Kunde hieran ein einfaches Nut-zungsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, z. B. in einem Software-Lizenzvertrag. Der Kunde wird alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufes eventuelle Nutzungsrechtsbeschränkungen wirksam weitergeben. Die Nutzung im Netzwerk ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Als Erfüllungsort wird der Sitz des Lieferanten vereinbart.

(2) Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Lieferanten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. (Siehe auch Ziffer 12. F)

(3) In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) In Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung aus §37 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) weisen wir Sie darauf hin, dass wir weder verpflichtet noch bereit sind, an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
Dennoch verlangt das Gesetz, dass wir Sie rein informatorisch auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung sowie eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl.

12. Abweichende Bestimmungen für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist:

A: Vorbemerkung

(Vorbemerkung der AGB wird durch folgende Vorbemerkung ersetzt)

Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie dem Lieferanten rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den individual-vertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.

B: Haftung für Mängel

(Ziffer 4. der AGB wird komplett durch folgende Klausel ersetzt)

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel dem Lieferanten unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden vom Lieferanten nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Mängelrügen werden als solche nur dann vom Lieferanten anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

(2) Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Lieferanten kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Lieferanten erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.

(3) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigen Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

(4) Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:

(5) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen.

Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Lieferant nach eigenem Ermessen.

(6) Darüber hinaus hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen.

Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(7) Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

C: Haftung für Pflichtverletzung des Lieferanten im Übrigen

(Ziffer 5. der AGB wird komplett durch folgende Klausel ersetzt)

(1) Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des Lieferanten Folgendes:

(2) Der Käufer hat dem Lieferanten zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

(3) Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Lieferanten geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 III i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

(4) Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand währen des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

D: Zahlungsbedingungen

(Ziffer 8. Absatz (2) der AGB wird durch folgende Klausel ersetzt)

(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

E. Eigentumsvorbehalt

(Ziffer 9. der AGB wird komplett durch folgende Klausel ersetzt)

(1) Jede vom Lieferanten gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaupreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

(2) Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die Lieferanten ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an eine Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

(3) Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an den Lieferanten ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Lieferant dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

(4) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist der Lieferant sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Käufer berechtigt, vom Lieferanten insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

(6) Die Geltendmachung der Rechte des Lieferanten aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seine vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferanten gegen den Käufer angerechnet.

F. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(Ziffer 11. Absatz 2 der AGB wird durch folgende Klausel ersetzt)

(2) Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist der Sitz des Lieferanten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Lieferanten zu erbringen.

Erweiterung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Stefan Schnieder IT Internetverträge betreffend.

§ 1 Geltung der Bedingungen

1)
Die Nutzung des Serverplatzes erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, gelten diese Bedingungen spätestens mit dem erstmaligen Nutzung der Dienste von Stefan Schnieder IT als angenommen.

2)
Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie Stefan Schnieder IT schriftlich bestätigt.

3)
Die Angestellten von Stefan Schnieder IT sind nicht befugt, mündliche Nebenreden zu treffen oder münd-liche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen.

§ 2 Leistungsumfang

1)
Stefan Schnieder IT stellt dem Kunden Platz auf ihrem Server zur Verfügung. Stefan Schnieder IT ermöglicht dem Kunden die Nutzung des vereinbarten Platzes auf ihrem Server.

2)
Freiwillige, vertraglich nicht vereinbarte Leistungen von Stefan Schnieder IT können jederzeit und ohne besondere Ankündigung eingestellt werden. Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind diesbezüglich ausgeschlossen.

§ 3 Kündigung/Laufzeit

1)
Der Vertrag beginnt mit der Gegenzeichnung durch Stefan Schnieder IT und läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

2)
Soweit Mindestmietzeiten einzelvertraglich vereinbart sind, ist die ordentliche Kündigung während der Mindestmietzeit ausgeschlossen.

3)
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Preise

1)
Für die Inanspruchnahme der Leistungen von Stefan Schnieder IT gilt die jeweils gültige Preisliste von Stefan Schnieder IT.

2) Stefan Schnieder IT behält sich vor, bei Änderung der eigenen Herstellungs- oder Bezugsbedingungen, erhöhtem Lohntarif, oder sonstigen Kostenerhöhungen Preisänderungen vorzunehmen. Grundsätzlich ist der Kunde vorab von den Preisänderungen zu unterrichten. Bei Nichteinverständnis steht dem Kunden das Recht zu, das Vertragsverhältnis innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Preisänderungen innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1)
Die Rechnungsstellung erfolgt seitens Stefan Schnieder IT anhand der jeweils gültigen Preisliste regelmäßig am Ende des Monats, halbjährlich im Voraus bzw. am Jahresanfang in dem die Dienste beansprucht worden sind.

2)
Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht vom ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so hat er dies nachzuweisen. Die Beweislast von Stefan Schnieder IT beschränkt sich darauf, nachzuweisen, dass die Gebühren einwandfrei berechnet wurden sowie das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

3)
Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist Stefan Schnieder IT berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Volksbank Bösel zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Zinsschaden von Stefan Schnieder IT nach. Stefan Schnieder IT behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens jedoch ausdrücklich vor.

4)
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Stefan Schnieder IT ferner berechtigt, den Nutzeranschluss zu sperren. Der Kunde bleibt auch für diesen Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen.

5)
Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundgeld für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann Stefan Schnieder IT das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1)
Der Kunde ist verpflichtet:
– den Serverplatz von Stefan Schnieder IT sachgerecht zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Zugriffsmöglichkeiten auf den Serverplatz nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
– dafür zu sorgen, dass die NetzInfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Stefan Schnieder IT mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Informationsdiensten verwendet wird.
– die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnis Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung des Serverplatzes erforderlich sind.
– anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere sein Benutzerkennwort geheimzuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder die Änderung zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.

2)
Treten für den Kunden erkennbare Mängel oder Schäden auf, so ist er verpflichtet, Stefan Schnieder IT unverzüglich Mitteilung zu machen. Mängel oder Schäden, die kausal auf das Unterlassen der Störungsmeldung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Stefan Schnieder IT.

3)
Eine direkte oder mittelbare Nutzung des Serverplatzes durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung von Stefan Schnieder IT gestattet. Soweit die Nutzung Dritten gestattet wird, hat der Kunde für die durch befugte oder unbefugte Nutzung der Informationsdienste durch Dritte entstandenen Kosten und Entgelte einzustehen.

4)
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Stefan Schnieder IT oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von den Informationsdiensten entstehen.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

1)
Soweit nicht ein Fall der Gesetzlichen Gewährleistung oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt, besteht eine Haftung aus anderem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Stefan Schnieder IT, ihrer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2)
Dem Kunden ist bekannt, dass Stefan Schnieder IT die übermittelten Informationen und Daten nicht erstellt hat. Stefan Schnieder IT haftet daher nicht für die über den Serverplatz übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass diese frei von Bestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten Dritter sind.

Stand: Juli 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stefan Schnieder IT – Web / Marketing

1. Gültigkeit der Bedingungen

Stefan Schnieder IT erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsleistung, Vertragsabschluss

2.1 Angebote sind immer freibleibend. Der Vertrag zwischen Stefan Schnieder IT und dem Kunden über die Nutzung von Diensten kommt durch den verbindlichen Auftrag des Kunden und anschließender Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder Briefpost zustande. Mit Erteilung eines Auftrags erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er voll geschäftsfähig ist.

2.2 Domains sind von Rückgabe ausgeschlossen, da es sich um individuelle Artikel handelt und gleich nach der Bestellung durch den Kunden von Stefan Schnieder IT zur Registrierung angewiesen werden.

2.3 Stefan Schnieder IT hat das Recht, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen wieder einzustellen. In diesem Fall wird Stefan Schnieder IT den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor der Einstellung in Kenntnis setzen.

2.4 Gegenstand und Umfang der Leistungen von Stefan Schnieder IT sind dem Bestellformular, geschlossenen Verträgen oder dem Produktblatt zu entnehmen.

3. Widerrufsrecht

Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat er die Möglichkeit, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt, um die Frist zu wahren. Der Widerruf ist zu richten an:

Stefan Schnieder IT
Mozartstr. 12
26219 Bösel

per E-Mail an: info@stefan-schnieder.de

per Fax an: +49 (0)4494 921399

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn Stefan Schnieder IT mit Einvernehmen des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbracht hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. Beantragung einer Domain).

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Kunde hat seinen Namen bzw. Firma, Anschrift und bei Lastschriftverfahren die Bankverbindung bei Bestellung/Beauftragung wahrheitsgemäß zu übermitteln und verpflichtet sich, Stefan Schnieder IT unverzüglich jede Änderung seiner Kenndaten wie auch seiner Rechtsform mitzuteilen.

4.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine persönlichen Login-Daten und Passwörter nicht in den Besitz Dritter gelangen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Missbrauch und ist verpflichtet, Stefan Schnieder IT sofort bei Kenntnisnahme des Missbrauchs zur Sperrung aufzufordern.

4.3 Dem Kunden ist es untersagt, die Dienste von Stefan Schnieder IT dazu zu nutzen, um Dritte zu belästigen oder deren Rechte zu verletzen, die Dienste zu missbrauchen oder rechtswidrige Handlungen vorzunehmen. Es ist ihm verboten, E-Mails an Dritte ohne deren Einwilligung zu versenden z. B.: Massen-E-Mails (Spam), unerlaubte Werbung zu machen, heimlich oder missbräuchlich Daten zu erheben oder zu verarbeiten und Schadsoftware wie z. B.: Trojaner, Würmer oder Viren zu verbreiten. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, für die Nutzung der Dienste den gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Auflagen nachzukommen. Dies gilt für die Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht) laut §5 Telemediengesetz wie auch für weitere Verpflichtungen nach der Preisangabenverordnung oder Belehrungspflichten, die sich aus Fernabsatzverträgen ergeben.

4.4 Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über Stefan Schnieder IT veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde muss seine veröffentlichten Inhalte als eigene kennzeichnen. Er hat selbst für regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzusorgen, denn Stefan Schnieder IT ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien anzufertigen und vorzuhalten. Eine Überprüfung des vom Kunden im Internet bereitgestellten Materials durch Stefan Schnieder IT erfolgt nicht. Daher muss der Kunde dafür sorgen, dass Rechte Dritter nicht berührt werden.

4.5 Es ist dem Kunden verboten, Materialen zu veröffentlichen oder zu versenden, die gegen geltendes Recht, insbesondere gegen das Urheberrecht oder das Strafrecht verstoßen oder ansonsten sittenwidrig sind. Ebenso ist es untersagt auf rechtsverletzende oder sittenwidrige Materialien und Inhalte im o. g. Sinne zu verlinken. Folgende Inhalte und Materialien dürfen vom Kunden nicht veröffentlicht, verbreitet, oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden: illegal gewaltverherrlichendes, rassistisches oder volksverhetzendes Material und Inhalte, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder Anleitungen zu Straftaten, pornographische Materialien oder Inhalte, deren Gegenstand sexueller Missbrauch von Minderjährigen oder sexuelle Handlungen mit Tieren ist.

4.6 Der Kunde hat evtl. bestehende Datenmengenbeschränkungen einzuhalten. Diese sind aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung ersichtlich. Auch ohne Datenmengenbeschränkungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass keine Internetseiten anderer Kunden und auch die Leistungsfähigkeit der von Stefan Schnieder IT gemieteten Serverplätze durch seine Internetseiten beeinträchtigt werden.

4.7 Sämtliche IRC-Dienste, -Scripte und -Programme sind nicht gestattet, es sei denn, der Kunde erhält von Stefan Schnieder IT vorher eine schriftliche Genehmigung hierfür. Server, auf denen dennoch IRC-Dienste laufen, können unangekündigt außer Betrieb genommen oder heruntergefahren werden. Finanzielle Folgen der Ausfälle, die an Stefan Schnieder IT herangetragen werden, können dem für die Ausfälle verantwortlichen Kunden in Rechnung gestellt werden.

4.8 Der Kunde ist verpflichtet, Störungen, Mängel und Schäden am System unverzüglich an Stefan Schnieder IT zu melden und zur Beschleunigung und Erleichterung der Mängel- oder Schadensfeststellung und Beseitigung derselben beizutragen.

4.9 Der Kunde ist verpflichtet, Stefan Schnieder IT unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald gegen ihn Ansprüche wegen der Verletzung der Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von Stefan Schnieder IT geltend gemacht werden.

4.10 Dem Kunden ist es untersagt, seinen von Stefan Schnieder IT gemieteten Speicherplatz an Dritte weiterzuvermieten.

4.11 Liegt eine Pflichtverletzung gemäß Ziffer 4 ff. vor, ist Stefan Schnieder IT zur sofortigen Sperrung des betreffenden Kundenzugangs berechtigt. Der Kunde wird im Fall einer Sperrung im Voraus hierüber per E-Mail informiert. Entstehen Stefan Schnieder IT Kosten durch die Sperrung (in der Regel 25,00 Euro Sperr-/Entsperrgebühr des übergeordneten Providers), sind diese vollumfänglich vom Kunden zu tragen. Eine Wiederfreischaltung erfolgt frühestens nach Zahlung dieser Gebühr. Auch während einer Sperrung ist der Kunde an seine Leistungspflicht gebunden.

5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

5.1 Die Preise bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste und den vertraglichen Vereinbarungen. Die von Stefan Schnieder IT genannten Preise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

5.2 Alle vereinbarten Preise sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, jährlich im Voraus zu entrichten und werden mit Erhalt der Rechnung fällig. Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig.

5.3 Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren hat der Kunde für ausreichende Deckung des mitgeteilten Bankkontos zu sorgen und Stefan Schnieder IT unverzüglich Änderungen der Bankverbindung mitzuteilen. Sollte eine korrekte Lastschrift von Stefan Schnieder IT durch die Bank des Kunden zurückgewiesen werden, ist Stefan Schnieder IT berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten wie Rücklastschriftgebühr und Bankspesen zu berechnen. Stefan Schnieder IT ist des Weiteren berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenden Mahnkosten pauschal mit 5,00 Euro zu berechnen.

5.4 Einwendungen gegen Rechnungen von Stefan Schnieder IT müssen gegenüber Stefan Schnieder IT schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) erhoben werden. Rechnungen von Stefan Schnieder IT gelten als vom Kunden genehmigt, wenn binnen sechs Wochen nach Zugang kein Widerspruch erfolgt. Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt zur Fristwahrung.

5.5 Stefan Schnieder IT ist berechtigt, die in Anspruch genommenen Internet-Dienste des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen für 30 Tage in Verzug ist. Stefan Schnieder IT wird dem Kunden die Sperre zuvor schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief androhen. Entstehen Stefan Schnieder IT Kosten durch die Sperrung (in der Regel 25,00 Euro Sperr-/Entsperrgebühr des übergeordneten Providers), sind diese vollumfänglich vom Kunden zu tragen.

5.6 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Rechnungen in Verzug, ist Stefan Schnieder IT berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von Stefan Schnieder IT wegen Verzuges des Kunden bleibt unberührt.

6. Verfügbarkeit, Wartung

6.1 Stefan Schnieder IT gewährleistet eine Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Dienste von 99 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Dienste auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Stefan Schnieder IT liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Die restliche Zeit kann für Wartungsarbeiten genutzt werden. Eine Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

6.2 Nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden können zur Durchführung von technischen Maßnahmen zeitweise Leistungsbeschränkungen vorgenommen werden.

7. Gewährleistung, Entstörung

7.1 Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen auf Grund technischer Änderungen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Diese müssen schriftlich dokumentiert bzw. nachgewiesen werden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von Stefan Schnieder IT durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.

7.2 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist Stefan Schnieder IT berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

8. Höhere Gewalt, Leistungsverzögerung

8.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt hat Stefan Schnieder IT nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse, deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind wie z. B.: Störung von Kommunikationsnetzen oder Ausfall weiterer Dienste – auch wenn sie bei Unterauftragnehmern von Stefan Schnieder IT auftreten. Sie berechtigen Stefan Schnieder IT, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

8.2 Bei Ausfall der von Stefan Schnieder IT gemieteten Serverplätze, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet Stefan Schnieder IT dem Kunden die Kosten für den Zeitraum des Ausfalls zurück.

8.3 Leistungsverzögerungen auf Grund des Ausfalls von Kommunikations- und Datennetzen Dritter hat Stefan Schnieder IT nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.

9. Haftungsausschluss, Haftungsfreistellung, Schadensersatzansprüche

9.1 Stefan Schnieder IT haftet nur für Schäden, die von ihr, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Eine darüber hinausgehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung einer Kardinalpflicht vorliegt. Das gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

9.2 Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet Stefan Schnieder IT nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von Stefan Schnieder IT, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für Stefan Schnieder IT fremde Informationen im Sinne von § 11 Teledienstgesetz.

9.3 Der Kunde als Unternehmer stellt Stefan Schnieder IT für den Fall seines Verstoßes gegen eine der in Ziffer 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes gegen geltendes Recht ab dem Zeitpunkt der ersten Aufforderung durch den Dritten vollumfänglich von einer Inanspruchnahme durch den Dritten frei. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, sämtliche Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung zu übernehmen, die Stefan Schnieder IT in diesem Zusammenhang entstehen.

9.4 Die an den von Stefan Schnieder IT bereitgestellten Serverplatz übermittelten Daten sind vom Kunden zusätzlich zu sichern, damit im Fall eines Datenverlustes die betreffenden Datenbestände erneut unentgeltlich auf den Server übermittelt werden können. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht entstehen.

9.5 Der von Stefan Schnieder IT verwendete Viren- und Spam-Schutz entbindet den Kunden nicht vor eigenen lokalen Sicherheitsmassnahmen auf der Basis von Server, Netzwerk, PC etc. Stefan Schnieder IT schließt jegliche Haftung aus, die in Zusammenhang mit der Filterung generell, Virenerkennung, Spam-Markierung, Spam-Löschung und Mailserver-Sperre stehen. Die Funktionen und Zurverfügungstellung passieren ohne Gewähr bezüglich Treffer- oder Erkennungsrate (zu starke Filterung kann gewünschte E-Mails verschwinden lassen und zu schwache Filterung kann unerwünschte Mails ungefiltert durchlassen). Entsprechende Sonder-Aufwendungen im Bereich Virenschutz, Spamschutz, Filterung, Suche von gefilterten Mails, Anpassungen Blacklist/Whitelist etc. sind in jedem Fall kostenpflichtig.

10. Urheberrechtsvermerke und Referenzhinweise

10.1 Stefan Schnieder IT darf an geeigneter Stelle in erstellten Internetpräsenzen in marktüblicher Form einen Hinweis auf die Urheberschaft anbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Hinweis zu entfernen.

10.2 Stefan Schnieder IT behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

11. Vertragsdauer, Kündigung

11.1 Die Laufzeit der Verträge richtet sich nach den jeweils angegebenen Zeiträumen und beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Tag der Einrichtung/Freischaltung des Webaccounts, Servers oder der Domainregistrierung.

11.2 Verträge, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart worden ist, verlängern sich jeweils um den angegebenen Zeitraum, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich kündigt oder nichts anderes vereinbart wurde.

11.3 Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits im Voraus bezahlter Beträge. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax oder Post, keine E-Mail). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei Stefan Schnieder IT.

12. Sperrung, Außerordentliche Kündigung

12.1 Unabhängig von den Kündigungsgründen in Ziffer 12 behält sich Stefan Schnieder IT das Recht der Sperrung und Kündigung ohne Einhaltung einer Frist aus einem wichtigen Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kunde gegen diese AGB, mit Stefan Schnieder IT geschlossene Verträge oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt und der Kunde die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von Stefan Schnieder IT nicht unverzüglich beseitigt.

12.2 Wird ein Vertrag, dessen Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde, von Stefan Schnieder IT aus wichtigem Grund fristlos gekündigt, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Der zu zahlende Betrag beläuft sich auf 50% der Monatsgrundgebühr, welcher dem entstandenen Vertragsschaden von Stefan Schnieder IT durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden entspricht. Die Verpflichtung endet mit dem Erreichen der Mindestvertragslaufzeit des Vertrages. Stefan Schnieder IT behält sich im Einzelfall vor, einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen.

13. Domains

13.1 Bei der Registrierung von Domains wird Stefan Schnieder IT zwischen der DENIC e.G. bzw. einer anderen Vergabestelle für Domains und dem Kunden als Vermittler tätig. Die Domains werden auf den Namen des Kunden registriert. Die Bestimmungen der für die jeweilige Top-Level Domain zuständigen Vergabestellen werden ausdrücklich Bestandteil jedes einzelnen Auftrags zur Registrierung einer Domain.

13.2 Stefan Schnieder IT stellt dem Kunden die von ihm beantragten Domain-Namen gemäß den Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Domain Vergabestelle bereit. Für die Zuteilung einer Domain übernimmt Stefan Schnieder IT keine Gewähr, da die Zuweisung von der Verfügbarkeit des Domain-Namens abhängt. Stefan Schnieder IT übernimmt auch keine Gewähr für die Bestandsdauer der Domain.

13.3 Bei Domainregistrierungen prüft Stefan Schnieder IT nicht die Kollision mit Marken- oder Namensrechten Dritter. Der Kunde hat vor Registrierung selbst eine eventuelle Kollision mit o. g. Rechten zu prüfen. Bei Beauftragung der Domainregistrierung erklärt der Kunde vollumfänglich, dass Rechte Dritter nicht berührt werden. Stefan Schnieder IT haftet daher nicht für die Inhalte der Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt auch für Subdomains.

13.4 Wenn ein Dritter die Löschung bzw. die Aufgabe einer Domain oder Subdomain verlangt, weil sie dessen oder anderer Rechte verletzt, ist Stefan Schnieder IT von dem Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Stefan Schnieder IT ist in diesem Fall im Namen des Kunden zur Aufgabe der Domain oder Subdomain bzw. zur ganz oder teilweisen Sperrung der Abrufe der Domain oder Subdomain bis zur Klärung der Vorwürfe berechtigt, wenn der Dritte dies von Stefan Schnieder IT verlangt.

13.5 Der Kunde stellt Stefan Schnieder IT von Ansprüchen und Kosten Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer Domain oder Subdomain ab dem Zeitpunkt der ersten Aufforderung durch den Dritten frei. Auf die Regelung der Ziffer 9.3 wird ausdrücklich Bezug genommen.

13.6 Soweit übergeordnete Provider oder Vergabestellen die Kosten für die Registrierung oder andere Leistungen erhöhen, ist Stefan Schnieder IT zur Weitergabe der Erhöhung an den Kunden berechtigt. Stefan Schnieder IT verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung von einer Kostenerhöhung hierüber zu informieren.

13.7 Während der Laufzeit des Vertrages betreut Stefan Schnieder IT die Domainnamen des Kunden auf der Grundlage der Vorgaben der Domain-Vergabestellen. Änderungen der Vorgaben werden automatisch Gegenstand der Leistung von Stefan Schnieder IT und gelten als mit dem Kunden vereinbart.

13.8 Der Kunde wirkt bei der Registrierung, Änderung und Ummeldung einer Domain soweit erforderlich mit.

13.9 Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Wahl, die Domain löschen zu lassen oder diese per Providerwechsel (KK) zu einem anderen Provider übertragen zu lassen. Teilt der Kunde Stefan Schnieder IT seine Absicht hierzu nicht mit, wird Stefan Schnieder IT die Domain zur Verwaltung an den jeweiligen Registrar zurückgeben oder löschen.

14. Datenschutz, Einwilligung

14.1 Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hingewiesen. Stefan Schnieder IT weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Stefan Schnieder IT verpflichtet sich, (Bestands-)Daten, die nicht zwingend zur Domain-Registrierung erforderlich sind, ausschließlich mit Einwilligung seines Kunden an Dritte zu übermitteln.

14.2 Stefan Schnieder IT weist den Kunden darauf hin, dass der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere dass es möglich ist, dass der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von Stefan Schnieder IT liegenden Personen und Institutionen missachtet wird; außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.

15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

15.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Stefan Schnieder IT.

15.3 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Stefan Schnieder IT.

16. Schlussbestimmung

16.1 Stefan Schnieder IT ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Etwaige Änderungen werden dem Kunden mit einer angemessenen Frist angekündigt.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGBs abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen weitestgehend erreicht.

Stand: Juli 2017